Dienstag, 17. Dezember 2013

Erfolg für AtomkraftgegnerInnen vor Gericht: AktivistInnen müssen nicht für Polizei-Einsatz beim Lubmin-CASTOR zahlen

Die beiden AktivistInnen, die im Dezember 2010 mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Lubmin protestiert hatten, müssen nicht für den Polizeieinsatz zahlen. Heute hob das Verwaltungsgericht Schleswig die entsprechenden Gebührenbescheide der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt auf. Die Bundespolizei hatte von den beiden AtomkraftgegnerInnen zusammen 8.429 Euro gefordert, als Ausgleich für die Kosten, die angeblich durch [...]



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